Qualität beteiligt

Projekt zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes mit den Schwerpunkten Beteiligung, Beschwerde und Prävention

Qualitätsentwicklung gehört in der Jugendarbeit schon seit Jahren zum Selbstverständnis. Mit deren gesetzlichen Verankerung als Förderbedingung (§ 74 Abs. 1, SGB VIII) wird dem methodischen Arbeiten in der Jugendarbeit im Bundeskinderschutzgesetz besonderes Gewicht eingeräumt. Dabei ist der aktive und präventive Kinderschutz als Querschnittsthema zu verstehen. „Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und deren Schutz vor Gewalt.“ (§ 79a, SGB VIII)

Beratung und Begleitung von Trägern und Einrichtungen

Im Juni 2013 haben die AGJF Sachsen e.V. und der KJRS e.V. das Kooperationsprojekt „Qualität beteiligt“ begonnen, um Jugendfreizeiteinrichtungen und Jugendverbänden ein Unterstützungsangebot im Gesamtprozess der Realisierung des Bundeskinderschutzgesetzes zu bieten. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der Beratung und Begleitung zur Weiterentwicklung der eigenen Konzeptionen (Schutzkonzept, Sexualpädagogisches Konzept) mit Blick auf das Kindeswohl.

Materialpool

In der Material- und Informationsammlung, können Sie eine kleine Auswahl an entstandenen Materialien zum bestellen oder downloaden und eine kleine Linksammlung anschauen.

Qualifizierung von Fachkräften

Im Rahmen des Projektes wird es bei der Qualifizierung von Fachkräften zur Hauptaufgabe gemacht, die Ausrichtung und Inhalte speziell an die Anforderungen der Jugend(verbands)-arbeit anzupassen.

Kooperationspartner

Logo Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.

     

Logo Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz

Das Projekt „Qualität beteiligt“ wird auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landesjugendamt Sachsen umgesetzt und gefördert vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz