GEMA- und MPLC- Ermäßigungen für AGJF-Mitglieder
GEMA
Über die Mitgliedschaft in der AGJF Sachsen erhalten die Mitgliedsorganisationen und ihre Einrichtungen/ Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Zugang zu den Vergünstigungen bei GEMA und MPLC. Grundlage dafür bildet die Mitgliedschaft der AGJF Sachsen in der BAG OKJA e. V., die Vertragspartner für die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist.
Das Verfahren wurde in den letzten Monaten dahingehend umgestellt, dass die Nutzung der tariflichen Vergünstigungen greift, wenn die Einrichtungen der Mitgliedsorganisationen im Vorfeld durch den Landesverband an die Gema gemeldet und dort eindeutig registriert wurden. Dazu erfolgt regelmäßig mindestens einmal jährlich eine Abfrage an die Mitgliedschaft, um die einzureichenden Informationen und Kontaktdaten aktuell zu halten.
Die Neuregelungen gelten seit 01.01.2022. Zu beachten ist, dass ohne vorherige Meldung keine Vergünstigung mehr gewährt wird.
Auch Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind GEMA-pflichtig, wenn sie z. B. (Hintergrund-)Musik nutzen und/oder Veranstaltungen mit Livemusik oder Konserve umsetzen. In einer Anfrage bat der Landesverband daher zuletzt alle Mitgliedsorganisationen, ihre Einrichtungen zu melden, die an den vergünstigten Konditionen über den Bundesverband BAG OKJA e. V. partizipieren wollen. Alle Änderungen zum Mitgliedsbestand müssen nun regelmäßig an die GEMA weitergegeben werden, da der Anspruch auf Vergünstigung nur so erhalten bleibt.
Weitere Infos finden sich im Mitschnitt einer GEMA-Veranstaltung zu den derzeitigen Regelungen.
Informationen des Bundesverbands BAG OKJA e. V. zu den Vergünstigungen für die Musiknutzung und zur GEMA finden sich hier.
Weiterführende Links zur Musiknutzung und die Gema-Tarife für die Kinder- und Jugendarbeit:
Tarif für die Musikwiedergabe in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Tarif WR-KJA)
FAQ GEMA
MPLC
Die Vorführung von Filmen, Videos etc. ist ein attraktives Angebot im Standardprogramm von Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Jugendtreffs, Jugendzentren und Jugendhäusern. Diese Vorführungen finden in in öffentlich zugänglichen Räumen statt und sind daher Lizenzpflichtig. Über den Bundesverband erhalten Mitgliedsorganisationen der AGJF Sachsen Zugang zu den vergünstigten Lizenzen.
Informationen des Bundesverbands BAG OKJA e. V. zu den Vergünstigungen für die Film-/Videovorführung und zu MPLC (Motion Picture Licensing Company) finden sich hier.
Weiterführende Links zur Filmvorführung zur MPLC-Lizenz und das Erklärvideo „Wann Sie eine Lizenz benötigen“ finden sich hier:
Bei Fragen zum Thema können sich Träger direkt an die BAG OKJA e. V. oder die AGJF Sachsen an info@agjf-sachsen.de wenden.