Eine Mitgliedschaft in der AGJF Sachsen lohnt sich!

Mitglied in der AGJF Sachsen können Organisationen werden, die im Sinne des §11 SGB VIII eigene Jugendfreizeitstätten betreiben oder Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) leisten bzw. fördern. Mitgliedsorganisationen sind stimmberechtigt und haben Zugang zu allen Leistungen der AGJF Sachsen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorläufig durch den Vorstand aufgenommene Mitglieder sind bis zur Aufnahme durch die Mitgliederversammlung vom Stimmrecht sowie dem aktiven und passiven Wahlrecht ausgenommen.

Fördermitglieder sind Personen, die die Arbeit des Landesverbands unterstützen oder Organisationen, die selbst nicht in den benannten Handlungsfeldern nach §11 SGB VIII tätig sind, jedoch die Arbeit des Dach- und Fachverbands stärken möchten und sich fachlich der AGJF Sachsen verbunden sehen. Fördermitglieder sind nicht-stimmberechtigt und verfügen über kein aktives und passives Wahlrecht laut Satzung. Sie erhalten jedoch ebenfalls Zugang zu allen Leistungen der AGJF Sachsen. Über Aufnahme und Ausschluss von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Antragstellung.
Näheres regelt der § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Fördermitglieder gemäß Satzung.

Vorteile einer Mitgliedschaft in der AGJF Sachsen e.V.

Erwartungen an unsere Mitgliedsorganisationen

Wir verstehen uns als Fachgemeinschaft – eine Mitgliedschaft umfasst mehr als die Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Die AGJF Sachsen ist auf die Mitwirkung und die fachlichen Impulse der Mitglieder angewiesen, wir wünschen uns Ihre Mitwirkung! Darin liegt Ihre Chance – darin liegt unsere Chance! Formen der Mitwirkung sind zum Beispiel:

  • Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung
  • Mitarbeit im Vorstand oder anderen Gremien
  • Mitarbeit in Fachgruppen
  • Zusammenarbeit in der Entwicklung und Umsetzung von Modellvorhaben

Eine Mitgliedschaft ist auch mit Kosten verbunden, aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag für freie Träger 100,- Euro und für öffentliche Träger 150,- Euro pro Jahr auf Basis des jeweiligen Beschlusses der Mitgliederversammlung. Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt aktuell mindestens 150,- Euro für Personen und 200,- Euro für Organisationen.

Hier finden Sie eine Liste unserer Mitgliedsorganisationen

Mitgliedsorganisationen der AGJF Sachsen

Mitgliedschaft in der AGJF Sachsen rechnet sich!

Hier können Sie die Mitgliedschaft für eine Organisation oder Einrichtung beantragen:
Der Aufnahmeantrag und die Beitragsordnung (seit 2023) stehen als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Bei Interesse an einer Fördermitgliedschaft bitten wir um Kontaktaufnahme! Gern stehen wir für Ihre Rückfragen telefonisch unter (0371) 5 33 64 0 oder per E-Mail zur Verfügung.