Auch die neue Verordnung beinhaltet den Passus zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten.
Im §4 (2) heißt es weiterhin: Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von "Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ohne pädagogische Betreuung, Angeboten der Kinder- und ...
Weiterlesen … Kinder- und Jugendarbeit weiter mit mobilen und digitalen Angeboten umsetzen
Wir haben unseren Aushang zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung für Einrichtungen aktualisiert und die wichtigsten Punkte, die junge Menschen betreffen, zusammengefasst.
Einrichtungen können ihre Kontaktdaten und Ansprechpartner*innen sowie Zeiten und Orte auf dem Aushang hinterlassen.
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Weiterlesen … Aktualisierter Aushang für Einrichtungen
Die aktuelle Sächsische CoronaSchutzVO beschränkt die Arbeit der Kinder- und Jugendarbeit auf Online-Formate. Mobile Kinder- und Jugendarbeit ist jedoch zulässig.
Daher formuliert der Landesverband entsprechend der bis 10. Januar 2021 gültigen Verordnung:
Aktualisierte Empfehlungen ...
Weiterlesen … Kinder und Jugendliche um die Feiertage und zum Jahreswechsel erreichen
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