bewährte Regelungen gelten weiter

Die nun aktualisierte Corona-Schutz-Verordnung gilt vom 28. Mai 2022 bis einschließlich 18. Juni 2022.

Nach dieser haben nahezu alle Regelungen, die bereits seit 1. Mai 2022 gelten, weiterhin Bestand, siehe https://www.agjf-sachsen.de/coronaneuigkeiten/niedrigschwellige-schutzmassnahmen-gelten-weiter.html

Die Änderungen auf einen Blick sind hier nachlesbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AenderungsVO-22-05-28.pdf

Verändert hat sich insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Neu heißt es im § 3 Maskenpflicht, Absatz 2:

„(2) Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs. Für das Kontroll- und Servicepersonal sowie das Fahr- und Steuerpersonal gilt Satz 1, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht.“ (S. 3)
Der bisherige Satz 11 wurde entsprechend gestrichen: „(3) Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder vergleichbaren Atemschutzmasken besteht in [...] Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste“ da ab sofort ein „Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes [...] in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs“ (s.o.) genügt.

Eine Übersicht zur Maskenpflicht findet sich hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Uebersicht-Maskenpflicht-24-05-2022.pdf

Eine Übersicht zur Testpflicht findet sich hier:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Uebersicht-Testpflicht-26-04-2022.pdf

Mehrsprachige Infos finden sich hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html

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