Schutzkonzept der AGJF Sachsen für Mitarbeitende und Vorstand
Zu den zentralen Aufgaben der AGJF Sachsen gehört satzungsgemäß die Vertretung der Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen und die Förderung ihrer Weiterentwicklung durch Verortung in gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge und durch Unterstützung des Erfahrungsaustausches, der Vernetzung und Weiterbildung ihrer Akteure. Aus dem Kanon dieser Aufgabenstellungen erwächst der Kinderschutz. Für die AGJF Sachsen ist die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen die Grundvoraussetzung zur Stärkung und Förderung ihrer Entwicklung nach § 11 SGB VIII. Weiterhin richtet die AGJF Sachsen ihre inhaltliche Arbeit stark an dem Leitgedanken der subjektorientierten Jugendarbeit und der damit verbundenen Notwendigkeit von Beteiligung statt Ausgrenzung von Jugendlichen aus. Das Schutzkonzept muss auf dieser Basis über den
rechtlichen Rahmen hinaus Hinweise und Wege aufzeigen, wie eine stärkere Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen sowie des Schutzauftrages gelingen kann. Die AGJF Sachsen will ein Bewusstsein für den Umgang mit grenzverletzendem Verhalten, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt schaffen und möchte alle Teilnehmenden an ihren Veranstaltungen sowie die ehren- und hauptamtlichen Organisator*innen zu einem bewussten, offenen und verantwortungsvollem Umgang damit ermutigen.
Inhalt
1. Hinweise auf das Schutzkonzept für Mitarbeitende und Vorstand
2. Erweitertes Führungszeugnis
3. Selbstverpflichtungserklärung
4. Beratungs- und Meldeverfahren
5. Kontaktdaten zu Insoweit erfahrenen Fachkräften und Beratungsstellen
6. Beteiligung
7. Beschwerdemanagement