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Zuschuss auch für die Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen nutzbar im Rahmen der RL Corona-Soforthilfe Soziale Organisationen – RL CSO

Mit diesem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt das Land Sachsen soziale Organisationen wie gemeinnützige Vereine und anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die inhaltlich dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zugeordnet sind. Eingeschlossen sind hier ausdrücklich auch Träger von Freizeiteinrichtungen und Akteure der Demokratiearbeit. Der Sofortzuschuss ist gestaffelt nach Beschäftigtenzahl. Damit können bspw. Einnahmeausfälle kompensiert werden als Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage.

Hier geht es zum Förderprogramm:
Soforthilfe-Zuschuss Soziale Organisationen

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