Vorrübergehende Abschaltung Facebookseite
Der EuGH hat letzte Woche entschieden, dass Facebook-Seitenbetreiber mithaften für den Datenschutzverstoß von Facebook. Der Verstoß liegt darin, dass Facebook Informationen über Seitenbesucher speichert ohne dass sie vorher um Erlaubnis gebeten werden. Als Seitenbetreiber kann darauf, wie auch über die Löschung und Verwaltung der Daten, kein Einfluss genommen werden.
Auf dieser Grundlage hat der Vorstand der AGJF Sachsen sich entschieden, die Facebookseite abzuschalten bis es rechtskonforme Möglichkeiten der Betreibung der Fanseite durch Facebook gibt bzw. die deutschen Gerichte eine entsprechende Entscheidung zu dem Sachverhalt gefällt haben.