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Position der BAG Landesjugendämter: Verantwortung öffentlicher Träger im Kontext des sogenannten Neutralitätsgebots

In der politischen Diskussion wird immer wieder auf ein sogenanntes Neutralitätsgebot verwiesen, dem Träger und Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe vermeintlich unterliegen, um Positionierungen und die öffentliche Förderung von Trägern und Angeboten infrage zu stellen. Dies führt in der Praxis häufig zu Verunsicherungen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAG LJÄ) hat mit der Stellungnahme „Demokratie, Vielfalt und Wertefreiheit schützen“ hier Klarheit geschaffen. Darin wird festgestellt, dass ein sogenanntes Neutralitätsgebot verfassungsrechtlich nicht normiert ist.

Im Gegenteil: Die Jugend- und Familienkonferenz hat bereits deutlich gemacht, dass es Aufgabe öffentlicher und freier Jugendarbeit ist, sich gegen Aussagen und Handlungen zu positionieren, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und den Menschenrechten nicht vereinbar sind. Die BAG LJÄ betont, dass diese Positionen für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt gelten.

„Die Kinder- und Jugendhilfe kann und darf nicht neutral sein, da sie den gesetzlich verankerten fachlichen Prinzipien des SGB VIII verpflichtet ist. Hierzu gehören insbesondere die Förderung des gelingenden Aufwachsens und der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Offenheit für Vielfalt und individuelle Lebenslagen, das Eintreten für die über die UN-Kinderrechtekonvention verbrieften Kinderrechte und die Pluralität von Trägern.“ (BAG Landesjugendämter)

Eine besondere Rolle komme dabei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zu. Sie seien gefordert, diese Prinzipien zu vertreten und sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und eine offene Gesellschaft einzusetzen. Dazu gehöre unter anderem, für Vielfalt einzutreten und sich sachlich und klar gegen extremistische, menschenverachtende und demokratiezerstörende Haltungen, Entwicklungen und Akteur*innen zu positionieren. Ebenso sei es Aufgabe, über die Prinzipien und Werte der Kinder- und Jugendhilfe zu informieren und sich für diese einzusetzen.

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