Teilhabe junger Menschen jetzt sichern

Der Landesverband hat sich an das Sozialministerium gewandt, um auf die Situation insbesondere der über 16-jährigen Minderjährigen hinzuweisen.

Die aktuellen Ausnahmeregelungen der CoronaSchVO greifen für die  unter 16-Jährigen und schließen damit Minderjährige über 16 Jahre in Teilen von der gesellschaftlichen Teilhabe aus.

Im Schreiben heißt es : „Die 2G-Regelungen schließen junge Menschen mit Vollendung des 16.Lebensjahres von der gesellschaftlichen Teilhabe in einigen Lebensbereichen aus, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Dies ist aus Sicht des Landesverbands nicht angemessen, da einerseits im schulischen/ berufsschulischen Kontext gemäß Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO) junge Menschen mehrfach wöchentlich getestet werden. Andererseits leben Ü16-Jährige oftmals noch im elterlichen Haushalt und stellen sich i.d.R. nicht grundlegend gegen den Willen der Eltern. Dies im Kontext des Impfens zu verlangen, geht an den Lebensrealitäten von jungen Menschen vorbei. … Insofern wäre die generelle Ausweitung der Ausnahmeregelungen in der CoronaSchVO bis zum Alter von mindestens 18 Jahren angemessen und konsequent, um junge Menschen am gesellschaftlichen Leben weiterhin teilhaben zu lassen.“   

Das Robert-Koch-Instituts formuliert bzgl. Impfempfehlung: „Die Empfehlung zielt in erster Linie auf den direkten Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen ab.

Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen.

Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.“

Insofern befürwortet der Landesverband AGJF Sachsen die Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche, spricht sich aber gleichzeitig dafür aus, jungen Menschen Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlichem Leben impfunabhängig zu gewähren.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit greifen und verantwortungsvoll umgesetzt werden.

Auch bundesweite Verlautbarungen, wie der Appell des Kooperationsverbunds Offene Kinder- und Jugendarbeit und die Positionierung der AGJ - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, weisen aktuell auf eine stärkere Berücksichtigung der Belange junger Menschen hin.

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