SGB VIII Reform vom Bundestag angenommen
Heute Nacht um 0.10 Uhr begann die Debatte zum Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG). Nach vielen kritischen Stellungnahmen von Trägern bundesweit sowie auch von Fachexpert_innen bei der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, stellten auch die Entschließungsanträge der Fraktion die LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heraus, dass die vorliegenden Änderungen abgelehnt werden sollten und im Dialog und mit Beteiligung von Fachverbänden und Expert_innen in der neuen Legislaturperiode eine angemessene Reform herbeizuführen - auch da die Folgen des vorliegenden Gesetzentwurfs in weiten Teilen noch nicht abzuschätzen sind.
Diese Bedenken wurden jedoch vom Bundestag nicht geteilt und der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2017 angenommen. Der von der AGJF in der Stellungnahme für die OKJA als problematisch eingeschätzte § 48b aus dem Gesetzentwurf wurde nun gestrichen. Enthalten ist noch der § 45a der den Begriff der Einrichtung beschreibt. Offen ist nun die Umsetzung des Gesetzes und der enstprechenden Paragraphen sowie eventuelle weitere Reformpläne für das SGB VIII in der neuen Legislaturperiode.
Alle Unterlagen zum Gesetzentwurf (243. Sitzung, 29. Juni 2017, TO 25) sowie das Plenarprotokoll und das Amtliche Protokoll mit den Ergebnisse sind online verfügbar.