Positionspapier KJA als Vorreiter der Inklusion stärken

Landesrecht in Sachsen an die Neuregelungen des SGB VIII anpassen

Landesrecht in Sachsen an die Neuregelungen des SGB VIII anpassen

Kinder- und Jugendarbeit als Vorreiter der Inklusion stärken!

Seit Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft. Aus Anlass der damit einhergehenden maßgeblichen Novellierung des SGB VIII und den Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII hat die AGJF Sachsen im übergreifenden Austausch mit anderen Landesverbänden daraus resultierende Auswirkungen auf das Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit diskutiert und Erfordernisse identifiziert. Davon ausgehend wurden in mehreren Bundesländern Rechtsgutachten bei Prof. Dr. iur. Jan Kepert[1] vom Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe eingeholt. Das Rechtsgutachten zur Jugendarbeit in Sachsen nach Novellierung des SGB VIII[2] von Prof. Dr. Kepert wurde zwischenzeitlich veröffentlicht[3] und im Landesjugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen.

Handlungsbedarfe nach Gesetzesänderung aus Sicht der AGJF Sachsen

Das Rechtsgutachten identifiziert die Handlungsbedarfe zur Sicherstellung der bedarfsdeckenden inklusiven Leistungserbringung nach § 11 SGB VIII. Prof. Kepert weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber mit In-Kraft-Treten des KJSG am 10. Juni 2021 Jugendarbeit nach § 11 als Vorreiter der Inklusion benennt: „Mit der Neuregelung besteht nach neuer Rechtslage eine objektiv-rechtliche Verpflichtung die Angebote nach § 11 SGB VIII im Regelfall so auszugestalten, dass junge Menschen mit Behinderung die Leistungen unter Berücksichtigung ihrer ‚spezifischen Bedarfe‘ im Empfang nehmen können.“ (Kepert 2022: 5) Zudem wurde mit dem Rechtsgutachten deutlich, dass grundlegende landesrechtliche Regelungen zur Jugendarbeit nach SGB VIII erforderlich sind. [...]

Download des gesamten Positionspapiers

 

[1] vgl. www.kepert-sgbviii.de
[2] Kepert (2022): Rechtsgutachten zur Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII im Freistaat Sachsen –
Landesrechtliche Regelungsmöglichkeiten zur Umsetzung der mit Art. 1 des KJSG erfolgten Rechtsänderungen unter Berücksichtigung der Planungs- und Finanzierungsverantwortung des örtlichen
Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. www.agjf-sachsen.de/files/Downloads-Dokumente/2022/rechtsgutachten_sachsen_kepert.pdf
[3] vgl. https://www.agjf-sachsen.de/newsreader/772.html

 

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