Öffnung von Einrichtungen und Angeboten der Jugendarbeit - Vorschläge der AGJF und des KJRS
Ab 4.Mai 2020 können gemäß der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO, §5, Absatz (2), Pkt. 9) Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder geöffnet werden, wenn sie ein mit der zuständigen kommunalen Behörde abgestimmtes Konzept zur Hygiene umsetzen und professionelle Betreuung absichern. Die AGJF Sachsen und der KJRS haben in einem gemeinsamen Papier Vorschläge zur Wiederöffnung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit nach §§11/12 SGB VIII formuliert, die zur Überprüfung der Konzepte herangezogen werden können: