Notwendigkeit für mehr Inklusion - Offener Brief zur SGB VIII-Reform
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) hat in einem offenen Brief die dringende Notwendigkeit einer Reform des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) betont, um die Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Der Brief richtet sich an politisch Verantwortliche auf Bundes- und Landesebene sowie an die Fachöffentlichkeit und fordert die Schaffung rechtlicher, organisatorischer und verwaltungsbezogener Grundlagen für eine inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und der Verankerung der inklusiven Ausgestaltung des SGB VIII im Koalitionsvertrag wurden bereits erste Schritte unternommen. Nun gilt es, diese Bemühungen fortzusetzen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit junge Menschen mit Behinderungen besser erreicht und unterstützt werden können.
Das BJK betont, dass eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur den Anforderungen der UN-Konventionen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und Kinderrechte (UN-KRK) entspricht, sondern auch den sozialrechtlichen Bestimmungen in Deutschland. Die Reform ist ein entscheidender Schritt, um die Rechte und Teilhabe junger Menschen und ihrer Familien zu stärken.
Der offene Brief ist auf der Homepage des Bundesjugendkuratoriums veröffentlicht.