Neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft getreten

Der Jugendschutz hat das von vielen Expert*innen seit langer Zeit geforderte Update erhalten. Im Oktober 2020 sprach Bundesfamilienministerin Franziska Giffey noch davon, dass der Jugendschutz veraltet und „im Zeitalter von CD-ROM und Videokassette stehengeblieben“ sei. Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes treten zum 1. Mai 2021 neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft. Das Gesetz realisiere moderne und zukunftsoffene Regulierung, um den zentralen Herausforderungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien zu begegnen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey gibt Einblick in die Inhalte des neuen Gesetzes: „Bisher ging es vor allem um den Schutz vor der Konfrontation mit Inhalten und es gab Unterschiede zwischen den Regelungen on- und offline. Aber das entspricht nicht mehr der Realität, wie Kinder und Jugendliche Medien nutzen. Aktuelle Risiken wie beispielsweise eine sexuell motivierte Ansprache, also das sogenannte Cybergrooming, oder Kostenfallen und Mobbing waren noch nicht geregelt.“ Dies sei nun vor allem auch aus der Perspektive und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umgesetzt und weniger an Verbreitungswegen und Mediensparten ausgerichtet worden.

Das Gesetz beziehe sich vor allem auf die Schwerpunkte Schutz, Orientierung und Durchsetzung. Des Weiteren werde eine Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen.

Auch der Fachverband Medienabhängigkeit e.V. begrüßt die vielen positiven Veränderungen, die die neuen Regelungen mit sich bringen, mahnt jedoch gleichzeitig an, dass bei der beschriebenen Beurteilung digitaler Inhalte die Mechanismen, welche zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens beitragen, deutlicher definiert werden müssten und klar als suchtfördernde Faktoren zu benennen gewesen wären. Im „Statement zur Neufassung der Medienregulation im neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG)“ des Fachverbandes sind dazu weitere Ausführungen sowie Anregungen für eine effektive Regulierung, die präventives Handeln ermöglicht, bevor jugendgefährdende Inhalte für junge Nutzer*innen zugänglich gemacht werden, nachzulesen.

 

Hier ist die komplette Pressemitteilung vom BMFSFJ nachzulesen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-neues-jugendschutzgesetz/161194

 

Hier ist das komplette Statement des Fachverbandes Medienabhängigkeit e. V nachzulesen:

https://www.fv-medienabhaengigkeit.de/fileadmin/images/Dateien/Publikationen/FVM_Statement_Medienregulation_4_2021.pdf

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