neue ESF-Förderrichtlinien für Bildungsmaßnahmen in Kraft

Die SMK-ESF-Plus-Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027 ist veröffentlicht und in Kraft getreten.
Förderfähig sind u.a. Vorhaben zur Umschulung zu einem anerkannten Berufsabschluss, Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern und Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen.
Die Antragstellung zu den auch für die Jugendhilfe interessanten Vorhabensbereichen können bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
Ebenso erfolgte die Veröffentlichung der ESF Plus Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der Beruflichen Bildung im Rahmen des ESF Plus 2021-2027. Auch diese Richtlinie ist damit in Kraft.
Förderfähig sind u.a. Vorhaben für eine zukunftsorientierte berufliche Bildung in Sachsen, regionalspezifische und bedarfsgerechte Einzelprojekte beruflicher Bildung sowie praxisrelevante, nicht in den Ausbildungsordnungen bzw. Lehrplänen enthaltene Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen.
Unterlagen – insbesondere zum zweistufigen Antragsverfahren – finden sich unter ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung | Sächsische AufbauBank (SAB)
Weitere Informationen zum ESF und zum ESF-Begleitausschuss, in dem die AGJF Sachsen mitwirkt, finden sich auch unter www.europa-fördert-sachsen.de und nach Login im Mitgliederbereich unter www.agjf-sachsen.de/esf-begleitausschuss.html