Kommentierung zur Öffnung von Kinder- und Jugendeinrichtungen unter Pandemie-Bedingungen
Der Bundesverband BAG OKJE hat eine aktuelle Kommentierung veröffentlicht, die verdeutlicht: Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Teil einer gesetzlich verankerten Jugendhilfe. Auslegungen der in den Bundesländern gültigen Schutzverordnungen würden zu kurz greifen, wenn die Kinder- und Jugendarbeit lediglich als reine Freizeitaktivität bewertet werden würde.
Die Kommentierung findet sich hier: Öffnung von Kinder- und Jugendeinrichtungen unter Pandemie-Bedingungen [PDF]
Zudem finden sich die jeweiligen Verordnungen im bundesweiten Vergleich auf der Website der BAG OKJE: Offene Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten