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Kommentierung zur Öffnung von Kinder- und Jugendeinrichtungen unter Pandemie-Bedingungen

Der Bundesverband BAG OKJE hat eine aktuelle Kommentierung veröffentlicht, die verdeutlicht: Offene Kinder- und Jugendarbeit ist Teil einer gesetzlich verankerten Jugendhilfe. Auslegungen der in den Bundesländern gültigen Schutzverordnungen würden zu kurz greifen, wenn die Kinder- und Jugendarbeit lediglich als reine Freizeitaktivität bewertet werden würde.

Die Kommentierung findet sich hier: Öffnung von Kinder- und Jugendeinrichtungen unter Pandemie-Bedingungen [PDF]

Zudem finden sich die jeweiligen Verordnungen im bundesweiten Vergleich auf der Website der BAG OKJE: Offene Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten

 

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