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Gültigkeit der aktuellen Überörtlichen Jugendhilfeplanung wurde bis 2020 verlängert

Partizipation als zentrales und leitendes Prinzip der Kinder- und Jugendarbeit

Die Jugendhilfeplanung zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände, Dachorganisationen und Fachstellen insbesondere im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII im Freistaat Sachsen, die bisher von 2015 bis 2019 galt, wurde bis einschließlich 2020 verlängert. Grundlage ist ein Landesjugendhilfeausschuss-Beschluss. Damit sollen Verpflichtungsermächtigungen des Doppel-Haushalts für 2020 zur Förderung der Träger umsetzbar sein.

Link zur Überörtlichen Jugendhilfeplanung https://www.familie.sachsen.de/11091.html

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