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GEMA verlängert Kulanzregelung für behördlich angeordnete Betriebsschließungen

Die GEMA hat unsere Mitgliedsorganisationen bereits im Vorjahr mit einer Kulanzregelung unterstützt und vertraglich vereinbarte Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Schließungen gutgeschrieben. Nun verlängert die GEMA aufgrund der am 23. März von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen die Kulanzregelung. Näheres dazu findet sich im Login-Bereich für Mitgliedsorganisationen der AGJF Sachsen.

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