GEMA-Hinweise bzgl. Corona-Pandemie

Für unsere Mitgliedsorganisationen sind weitere Informationen u.a. GEMA-Hinweise bzgl. Corona-Pandemie im Mitgliederbereich eingestellt. Auf der Webseite finden sich weiterführende Sofortmaßnahmen der GEMA zur Kundenunterstützung: https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/.

Laut GEMA gilt: "Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020."

Update: Neue Informationen der GEMA vom 27.03.2020 wurden im Mitgliederbereich bereitgestellt.

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