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Fachempfehlung zur geschlechterreflektierenden Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII verabschiedet

Der LJHA hat in seiner Juni-Sitzung diese sächsische Fachempfehlung beschlossen. Diese unterstützt die Praxis der Jugendhilfe bei der Umsetzung des SGB VIII gemäß §9 Punkt 3.
Hier heißt es:

"Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind [...] die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern." Quelle: www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__9.html

Die Fachempfehlung ist hier abrufbar, die »Fachexpertise zur geschlechterreflektierenden Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII« findet sich hier.

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