Diskussion bezüglich der Beteiligung des Jugendhilfeausschuss (JHA)

Wie die Beteiligung des JHA an der Haushaltsbedarfsplanung ausgestaltet wird, wird vor Ort diskutiert, wie der konkrete Fall in Leipzig zeigt.

Zum Sachverhalt liegt eine Rechtsauffassung der Landesdirektion Sachsen vor ebenso die Auffassung der Verwaltung. Die Landesdirektion bestätigt, dass der JHA das Recht hat, bereits bei der Bedarfsanmeldung zum Haushalt einbezogen zu werden. Eine Bestätigung des Stadtrates bräuchte es hierzu nicht. Das Mitwirkungsrecht besteht gegenüber der Verwaltung des Jugendamtes und bindet die Kämmerei nicht bei der Haushaltsaufstellung. Jedoch bestehen dadurch mehr Möglichkeiten, ggf. Fehlbedarfe zu identifizieren und politisch nachzuverhandeln.

Näheres dazu findet sich im Login-Bereich für Mitgliedsorganisationen und bei https://www.dbsh-sachsen.de/ unter Stellungnahme zum Förderverfahren

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