CORAX: Abgrenzung vs. Ausgrenzung in der Jugendhilfe

Das Eine geht nicht ohne das Andere

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Die im KJHG verbriefte Maxime, dass die Kinder- und Jugendarbeit mit dem Kanon Ihrer Angebotsvielfalt alle Kinder und Jugendlichen bis zum Abschluss des 27. Lebensjahres adressiert, ist selbstverständlich noch immer gültig – dem Grundsatz nach.
Doch mit (durchaus erforderlicher) fortschreitender Spezialisierung gelingt es der Jugendarbeit zusehends weniger, ihrem Grundsatz zu folgen und in der Gesamtheit alle Jugendlichen anzusprechen. Dabei ist ganz sicher eine Ausgrenzung „Anderer“ nicht gewollt – und doch trifft es ein.

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