Bund fördert erneut Bildungsstätten und Jugendherbergen

Ab März greift ein weiteres Sonderprogramm des BMFSFJ, um Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten finanziell zu unterstützen.

Für 2021 stehen weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 28. März können gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit, die sich in schwierigen wirtschaftlichen Situationen befinden, eine solche Finanzhilfe beantragen.

Mehr Informationen finden sich hier: BMFSFJ – Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit

Die Förderanträge sind bei den jeweiligen Zentralstellen einzureichen: Zentralstellen im Sonderprogramm Jugend 2021 [PDF]

 

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