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Ausblick auf 2022: Landesmittel für die Kinder- und Jugenderholung über den Dachverband beantragen

Für 2022 stellt der Freistaat Sachsen wieder Mittel für die Kinder-und Jugenderholung gemäß §11 SGB VIII über die FRL Überörtlicher Bedarf bereit. Antragsfrist für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen in 2022 ist November 2021. Die näheren Bestimmungen und Voraussetzungen sind im Mitgliederbereich zu finden.

Beachten Sie, dass eine Antragstellung nur über die Landesverbände erfolgen kann. Die AGJF Sachsen kann für ihre Mitgliedsorganisationen Mittel beantragen. Treten Sie bei Interesse mit der AGJF-Geschäftsstelle in Kontakt: info@agjf-sachsen.de

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