Aktuelle Hygieneregeln für die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit
Mit der neuen CoronaSchutzVO für 11/20 sind die vorhandenen Hygienekonzepte der Kinder- und Jugendarbeit anzupassen. Die relevanten Erfordernisse und für den Arbeitsbereich ausgewählte FAQs finden sich hier: Für die Kinder- und Jugendarbeit relevante Bestimmungen und FAQ (Stand 11/2020) (aktualisiert 13.11.2020)
Daraus ergibt sich, dass die Kinder- und Jugendarbeit konzeptionell – unter Berücksichtigung der Hygieneregeln – weiter arbeiten kann. Weder auf Spiel und Bewegung im Gelände noch auf Beisammensein und gemeinsamen Mittagstisch in der Jugendeinrichtung muss verzichtet werden, sofern die gebotenen Hygienevorschriften eingehalten werden, u.a. die Personenzahl an die örtlichen Gegebenheiten angepasst, der Mindestabstand gewahrt bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Alle konkreten Maßnahmen müssen daher im jeweiligen angepassten Hygienekonzept der Jugendeinrichtung praxistauglich festgelegt werden.
Wie die aktuellen Befragungen junger Menschen (vgl. HAW Hamburg, JuCo) gezeigt haben, ist es dabei besonders wichtig, alle Maßnahmen gut mit den Adressatengruppen zu kommunizieren und diese in die Ausgestaltung des Alltags unter Pandemiebedingungen bestmöglich partizipativ einzubinden.
Weitere Hinweise aus Sicht der AGJF Sachsen: https://www.agjf-sachsen.de/corona-virus.html
Die allgemeinen Hygieneregeln auf einen Blick aufbereitet vom KJRS: Plakat Hygieneregeln [PDF]