Persönliche Kontakte im Sinne der aufsuchenden Jugendarbeit durch Fachkräfte der Leistungsangebote §§11-14 und §16 SGB VIII sicherstellen

Mehrere landesweite Träger der freien Jugendhilfe haben sich gemeinsam an die sächsischen Entscheider*innen in Politik und Verwaltung gewandt.

In dem gemeinsamen Schreiben heißt es:

„bezugnehmend auf die seit dem 15.12.2020 gültige SächsCoronaSchVO machen wir als sächsische Jugendhilfeträger auf unbedingt notwendige Änderungen aufmerksam. Die Grundintention, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und damit Menschenleben zu retten, teilen wir und damit auch die hierzu getroffenen Anordnungen, insbesondere die Regelung, dass Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ohne pädagogische Betreuung untersagt sind.
Allerdings werden mit der ebenfalls geregelten Schließung von Angeboten der Leistungsbereiche §§11-14 sowie 16 SGB VIII den Kindern und Jugendlichen wichtige Anlaufstellen verwehrt. So werden persönliche Kontakte zu Fachkräften und Ansprechpersonen unterbrochen, die insbesondere mit Blick auf Kindeswohlgefährdung dringend notwendig sind.

Wir interpretieren die Bestimmungen des § 4 (16) SächsCoronaSchVO so, dass auch die Staatsregierung die Sicherung des Kindeswohls im Blick hat und dabei die mobile, aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit als wirksamen Ansatz betrachtet. Aus unserer Sicht muss dieser Ansatz allerdings durch die Fachkräfte aller Leistungsbereiche (§§11-14, 16 SGB VIII) umgesetzt werden. Wir empfehlen bis zur Überarbeitung/Änderung der aktuellen Verordnung diesbezüglich eine Präzisierung der Intentionen Ihres Hauses über die FAQ wie folgt herzustellen:

"Die Regelungen folgen dem Ziel, notwendige Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie mit dem gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe in Einklang zu bringen. Die Sicherung des Kindeswohls und die Verhinderung weiterer Infektionen haben oberste Priorität. Die Fachkräfte der Leistungsbereiche §§ 11-14 und § 16 SGB VIII sollen weiterhin zur Verfügung stehen und Hilfs- sowie Unterstützungsangebote vorhalten, die neben Onlineangeboten wie folgt beschrieben möglich sind: Für alle Einrichtungen und Angebote der genannten Leistungsparagraphen sind persönliche Kontakte im Sinne der aufsuchenden Jugendarbeit möglich, insbesondere dann, wenn sie der Wahrung des Kindeswohls dienen. Diese Kontakte sind auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren; wann immer möglich und fachlich verantwortbar, ist eine kontaktlose Kommunikation zu bevorzugen. Sofern im Falle von drohender/vermuteter Kindeswohlgefährdung auf persönlichen Face-to-Face-Kontakt wie z. B. Beratungs-/Krisengespräch nicht verzichtet werden kann, sind die vorgeschriebenen Hygienekonzepte/-maßnahmen der Einrichtungen einzuhalten."

Die Unterzeichner*innen des Schreibens sind:

Mandy Wiesner, Sächsische Landjugend e.V.
Andrea Büttner, Sächsische Jugendstiftung
Olaf Boye, Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
Anke Miebach-Stiens, AGJF Sachsen e.V.
Susann Böhme, Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Sachen e.V.
Christian Päutz, Kindervereinigung Sachsen e.V.
Simone Stüber, LAK Mobile Jugendarbeit Sachsen e.V.
Marcus Kotte, Landesverband Sächsischer Jugendbildungswerke e.V.
Wencke Trumpold, Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
Dr. Christine Range, Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V.
Peter Bienwald, Landesfachstelle Jungenarbeit bei der Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V.
Uwe Majewski, Aktion Jugendschutz Sachsen e.V.
Katrin Schröter-Hüttich, LAG Mädchen und junge Frauen in Sachsen e.V.
Paula Bormann, LAG Schulsozialarbeit Sachsen e.V.
Hardy Spitzner, LV KiEZ Sachsen e.V.

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