Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gültig bis 03.05.20 (Update: Übersetzungen)

Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gültig vom 20.April bis einschließlich 03.Mai 2020 ist veröffentlicht unter https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18661

Laut § 4 Betriebsuntersagungen sind laut Punkt 4 u.a. Angebote der offenen Kinder-und Jugendarbeit weiterhin für den Publikumsverkehr nicht zu öffnen. Die Einrichtungen haben in den zurückliegenden Wochen vielfältige kreative Lösungen entwickelt, um den Kontakt zu den Adressatengruppen aufrechtzuerhalten.

Wir haben dazu wieder einen Aushang erstellt, der gerne heruntergeladen werden kann. Hier geht es zur PDF-Version. Der Aushang wird in den kommenden Tagen in verschiedenen weiteren Sprachen zur Verfügung stehen.

 

English Version [PDF]

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