Mit Neuregelung 2G-Problematik für U18 Jährige geändert

Ab sofort gilt laut einer aktuellen Meldung in Sachsen: „Die Altersgrenze für Personen, die einen Impf-oder Genesenennachweis mittels tagesaktuellem Test ersetzen können, steigt vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr.“ vgl. https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1037051

Für die Kinder- und Jugendarbeit galt ohnehin weder 2G noch 3G.

Für junge Menschen und ihre Aktivitäten im öffentlichen Raum ist dies hingegen ein positives Signal!

Das Forum Jugendarbeit Sachsen und auch die AGJF Sachsen hatten dazu in der Vergangenheit mehrfach Stellung genommen,
vgl. u.a. Forum Jugendarbeit fordert generelle 3G-Regelung für Minderjährige und Teilhabe junger Menschen jetzt sichern

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