Hygienekonzepte für Einrichtungen der OKJA

Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen, bevor sie ihre Angebote schnellstmöglich öffnen dürfen, ein Hygiene-Konzept bei ihrem zuständigen Jugendamt vorlegen. Die örtlichen Jugendämter geben dazu Informationen zu den Anforderungen an die Hygienekonzepte für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit heraus. Erste Beispiele finden sich im Login-Bereich für Mitgliedsorganisationen. Die AGJF Sachsen hat bereits mit dem KJRS Vorschläge formuliert (Öffnung von Einrichtungen und Angeboten der Jugendarbeit). Sehr gern nehmen wir Fragen und Anregungen dazu entgegen und unterstützen unsere Mitgliedsorganisationen!

Zurück