(Ferien-)Freizeiten und Kinder- und Jugenderholung ab sofort wieder erlaubt

Per 06.06.2020 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Nachdem die Wiederöffnung auf die Leistungsbereiche nach §§11-14 und §16 SGB VIII mit entsprechenden Hygiene-Konzepten seit Mai möglich wurde, können nun auch wieder Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung durchgeführt werden. Ein gutes Signal für junge Menschen und ihre Familien sowie für (Offene) Kinder- und Jugendeinrichtungen, die z.B. in den Sommerferien Freizeiten für Kinder und Jugendliche planen und umsetzen.

Die Regelung ist im § 4 Punkt 4 formuliert: „(6) Maßnahmen der Familien-, Kinder-und Jugenderholung dürfen mit einem eigenen Hygienekonzept und den Regelungen des Hygienekonzeptes der jeweiligen Einrichtung durchgeführt werden.“

Diese SächsCoronaSchVO [PDF] gilt vom 6. Juni bis zum 29. Juni 2020 und enthält weitere Lockerungen für private Begegnungen (§2) und Besuchsregelungen für Einrichtungen des Gesundheits-und Sozialwesens (§6). Mund-Nasen-Schutz, Kontaktbeschränkungen und Mindestabstand gelten weiterhin.

Weitere Informationen finden sich unter Amtliche Bekanntmachungen und unter Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie [PDF].

Zurück