Fachkräfte der Jugendhilfe erhalten erhöhte Impfpriorität

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) am 8. Februar 2021 erlassen.

Gemäß § 4 „Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität“ heißt es im Punkt 8: Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

„Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind“

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) im Wortlaut (Bundesanzeiger vom 08.02.2021) [PDF-Datei]

Weitere Informationen zur Coronavirus-Impfverordnung finden sich auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

  Hinweis vom 24.03.2021: Auf Nachfrage wurde die Impfpriorität für Sozialarbeiter*innen noch einmal konkretisiert: https://agjf-sachsen.de/coronaneuigkeiten/konkretisierung-bzgl-anfrage-zur-impfprioritaet-fuer-sozialarbeiter-innen.html

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